Welche Versicherungen sind für eine Terrassenüberdachung wichtig?

Gerade in den letzten Jahren haben Unwetter im Sommer zugenommen. Auf Hitzeperioden folgen Hagel, Regenfälle und orkanartige Windböen, die in Überschwemmungen resultieren. Im Rahmen des Klimawandels wird prophezeit, dass derartige Phänomene in Zukunft sogar noch zunehmen. Deshalb stellt sich bei Hauseigentümern immer häufiger die Frage, wer die Kosten trägt, wenn die Terrassenüberdachung, der Wintergarten oder die Photovoltaikanlage Schaden nimmt.

Um im Fall der Fälle nicht horrenden Kosten ins Auge zu blicken, bietet sich der Abschluss einer – oder bei Bedarf mehrerer – Versicherungen an. Diese springt nicht nur bei Schäden durch Unwetter ein, sondern auch bei Vandalismus und anderen Einwirkungen.

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Terrassendach versichern – Rücksprache mit der Wohngebäudeversicherung

Unter Umständen müssen überhaupt keine neuen Versicherungen abgeschlossen werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Erweiterung auf dem Grundstück durch die Terrassenüberdachung schon mit versichert ist, etwa durch die Wohngebäudeversicherung. Daher sollte diese unverzüglich kontaktiert werden, sobald das Bauprojekt fertig gestellt wurde. In jedem Fall sollte die Wohngebäudeversicherung von der Veränderung erfahren, damit es im Schadensfall nicht zu Problemen kommt. Der Wohngebäudeversicherung gegenüber sollten unbedingt wahrheitsgetreue und umfassende Informationen abgegeben werden, da der Versicherte andernfalls Gefahr läuft, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Jedenfalls nicht mit versichert sind Schäden, die entstanden sind, weil die Terrassenüberdachung nicht richtig gepflegt wurde. So muss etwa Holz regelmäßig neu gestrichen werden, damit es aufgrund der Witterung nicht porös wird. Außerdem sollte das Material regelmäßig auf Brüche oder Risse kontrolliert werden.

Als Baustein einer Wohngebäudeversicherung wird häufig eine Elementarschadenversicherung angeboten. Im Rahmen dieser kann das Terrassendach gegen Schäden aufgrund von Sturm oder Feuer versichert werden.

Terrassenüberdachung Versicherung – die Sturmversicherung

Die Sturmversicherung wird dann relevant, wenn aufgrund eines Sturms Schäden am Terrassendach entstanden sind. Hiervon sind auch Folgeschäden umfasst. Die Sturmversicherung kommt also auch dann auf, wenn beispielsweise Wasser in das defekte Dach eingedrungen ist und dies wiederum auf den Sturm zurückzuführen ist.

Viele Sturmversicherungen springen allerdings nur dann ein, wenn die Schäden bei Windstärke 8 oder höher entstanden sind und dies nachgewiesen werden kann. Schäden, die bei einer geringeren Windstärke entstehen, werden durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese wird auch dann relevant, wenn Personen verletzt werden, zum Beispiel durch vom Terrassendach fallende Ziegel oder durch morsche Äste.

Terrassendach versichern mit der Glasversicherung

Eine Glasversicherung ist meist eine wählbare Option einer Hausratversicherung. Sie ersetzt oft den Neuwert des Objekts aus Glas. Hiervon sind Terrassenüberdachungen regelmäßig umfasst, ohne, dass hierfür ein Mehrbeitrag oder eine gesonderte Vereinbarung notwendig wäre. Die Glasversicherung kann bei einem Schaden in Anspruch genommen werden, wenn die Terrassenüberdachung einen Bruchschaden erlitten hat. Dies ist dann der Fall, wenn sich ein Bruch über die gesamte Dicke der Glasscheibe zieht, aber nicht notwendigerweise über die ganze Höhe oder Breite. Damit sind kleinere Kratzer als Schönheitsschäden nicht mit versichert.

Wird die Hausratversicherung mit einer Glasbruchversicherung kombiniert, springt diese nicht nur bei einem gläsernen Terrassendach ein, sondern auch Kunststoff oder Acryl. Auch Plexiglasplatten werden ersetzt.

Terrassenüberdachung Versicherung – welche Schritte müssen im Schadensfall erfolgen?

Wenn ein Schaden eingetreten ist, sollte dieser zunächst möglichst genau festgehalten werden. Dies geschieht am besten anhand von Fotos oder sogar Videos. Dabei sollte das Objekt so nah wie möglich aufgenommen werden, allerdings natürlich nur so weit, wie dies ohne erhöhte Gefahr möglich ist. Sodann ist der Schaden umgehend den entsprechenden Versicherungen zu melden, wobei die Fotos direkt mit eingereicht werden sollten. Außerdem sollten die Versicherungen Kopien der Belege von den Kosten der Anschaffung und der Montage des Dachs erhalten.

Die Versicherung wird sodann selbstständig oder auf Anfrage des Versicherungsnehmers hin einen Schadenregulierer schicken, der sich das Geschehen vor Ort ansieht und auf dessen Grundlage einen Kostenvoranschlag erstellt. Dieser kann dann bei der Versicherung durch den Versicherungsnehmer eingereicht werden. Alternativ kann ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden, der ebenfalls einen Kostenvoranschlag erstellt.

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