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Was müssen Menschen aus Hessen bei einer Terrassendach Baugenehmigung beachten?
Ein Bauantrag in Hessen muss gestellt werden, u.a. ab 30 Quadratmeter Grundfläche und auch bei verfahrensfreien Baumaßnahmen, muss ein Antrag oder eine Mitteilung eingereicht werden. Auch wenn es im Bezug zur Terrasse mit Überdachung selbst keine Vorschrift zur Tiefe oder zum Baustil gibt, sind die grundlegenden privatbaurechtlichen Vorschriften einzuhalten. Hier gilt, dass eine Überdachung nicht näher als 3 Meter am benachbarten Grundstück enden darf. Anderenfalls kann der Anrainer den Rückbau verlangen und der Bauherr muss bei Ablehnung mit einer rechtlichen Auseinandersetzung rechnen. Dies gilt auch, wenn sich Nachbarn durch die überdachte Terrasse aufgrund der Position in ihrer Privatsphäre gestört fühlen oder wenn das Terrassendach sprichwörtlich das Licht nimmt. Bei einer durchschnittlichen und klassischen Überdachung sind die hessischen Eigenheimbesitzer fein raus, denn eine spezielle Genehmigung ist nicht erforderlich.
Übersicht der Punkte, die beachtet werden müssen
Es gelten die kommunale und die Landesbauordnung sowie spezielle Verordnungen in den einzelnen Regionen. Am besten spricht der potenzielle Bauherr beim Bauamt vor und schließt damit aus, dass es im Nachhinein des Bauvorhabens zu Ärgernissen kommt.
Notwendig sind:
- Die Beschreibung des Bauvorhabens inklusive Grundriss und Lageplan
- Eine Bemaßung zur Einhaltung der Abstandsvorschriften zum
- Nachbargrundstück
- Angaben zum Stil und dem Volumen der Terrasse samt Überdachung
- Statische Angaben (Schneelast)
- Bebauungsplan
- Vorhandene Dokumente zum Denkmalschutz oder Landschaftsschutzgebiet (wenn der Fall)
Welche Unterlagen braucht man für den Bau?
Der Bau einer Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bedeutet nicht, dass die Errichtung generell frei von jeglicher Vorschrift erfolgen kann. Um nachträgliche Probleme und Ärgernisse zu vermeiden, sollte die Vorsprache beim zuständigen Bauamt auf der Agenda stehen. Die in der Checkliste aufgeführten Punkte und Dokumente sind eine essenzielle Grundlage der Sicherheit beim Bauvorhaben. In einer Reihenhaussiedlung ist beispielsweise die schriftliche Einverständniserklärung der direkten Anrainer notwendig. Mit dem Grundriss der Überdachung, der korrekten Bemaßung und einer Grundstückszeichnung mit Einzeichnung des Bauvorhabens inklusive Maßangaben sollte man auch dann zum Bauamt gehen, wenn keine explizite Genehmigung nötig ist. Es kann kommunale und speziell die Siedlung in der die Überdachung errichtet werden soll betreffende Vorschriften und Einschränkungen geben, die dem einzelnen Eigentümer nicht zwangsläufig bekannt sind. So ist die Form der Überdachung lageabhängig und kann beispielsweise in schneelastgefährdeten Gebieten nicht als ebene Fläche gebaut werden. Um eine klare Antwort und damit die Sicherheit beim Bauen zu erhalten, sollten sämtliche Dokumente die das Terrassendach und das Bauvorhaben betreffen einem Zuständigen vorgelegt werden. In kleineren Kommunen kann auch ein Gespräch mit dem Bürgermeisteramt hilfreich sein und den Weg weisen, welche Schritte in nächster Instanz wichtig sind. Da der Ausschluss einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Hessen nicht mit Narrenfreiheit gleichzusetzen ist, lohnt sich ein klärendes Gespräch vorab und bewahrt vor Rechtsproblemen im Bauabschnitt.