Mit einer Überdachung wird der Freisitz am Eigenheim zu einer Fläche, die nicht nur saisonal nutzbar ist. Viel Sachsen-Anhaltiner entscheiden sich für eine überdachte Terrasse und stehen vor der Frage, ob die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt benötigt. Seit dem 01. Januar 2019 dürfen Überdachungen bis zu 30m² genehmigungsfrei errichtet werden. Ein Bauantrag ist für den rechtskonformen Bau somit nicht nötig, wenn alle weiteren Details - so die Tiefe von 3m ebenfalls eingehalten werden. Die Überdachung sorgt dafür, dass Grillabende nicht mehr sprichwörtlich ins Wasser fallen oder dass Gartenpartys nur im Sommer und bei schönem Wetter gefeiert werden können. Dabei steht es dem Bauherrn frei, sich für eine Überdachung der am Haus angebauten oder freistehenden Terrasse zu entscheiden. Wer bauen möchte, sollte zuvor mit der Nachbarschaft sprechen und die direkten Anrainer über seine Pläne in Kenntnis setzen. Um späterem Streit mit zwangsläufigem Baustopp vorzubeugen, ist die schriftliche Einholung der nachbarschaftlichen Zustimmung zum Bauprojekt auch bei genehmigungsfreien Terrassendächern ratsam. Ebenso empfiehlt es sich, das zuständige Bauamt zu konsultieren und sich die Genehmigungsfreiheit bescheinigen zu lassen. Sicher ist sicher, wissen potenzielle Terrassenbauherren Sachsen-Anhalts.
Die Grundlagen sind in der Bauverordnung Sachsen-Anhalts klar geregelt. Ist die Terrassenüberdachung flächenmäßig nicht größer als 30m² und nicht tiefer als 3m, muss kein Bauantrag gestellt werden. Das hat den Vorteil, dass sich Wartezeiten vermeiden lassen. Auch im Verfahren des freien Bauvorhabens bewahrt der Weg zum zuständigen Bauamt vor Fauxpas und einem eventuellen Baustopp. Selbst wenn es laut Baurecht keine Verpflichtung zur Genehmigung gibt, können nachbarschaftliche Streitigkeiten zum erforderlichen Rückbau führen. Lässt sich die Überdachung ohne die Überschreitung der Nähe zum Nachbargrundstück errichten? Bleibt der Blick der Anrainer unverbaut und sind die Materialien der Überdachung zugelassen? Individuelle Auflagen entstehen, wenn Terrassenüberdachungen an Denkmalimmobilien oder in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden sollen. Auch die Errichtung außerhalb der als Bauland freigegebenen Fläche des Grundstücks kann eine gesonderte Genehmigung erfordern. Die überdachte Terrasse gilt als fester Bau, der nicht ortsveränderlich und somit auch beim Verzicht auf eine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt nicht willkürlich erfolgen darf. Bei freistehenden, nicht am Gebäude befestigten Überdachungen ähneln die Vorschriften der Errichtung eines Carports. Ob man letztendlich eine Baugenehmigung benötigt oder ohne Bauantrag mit dem Projekt starten kann, hängt bei allen Sachsen-Anhaltiner Eigenheimbesitzern von unterschiedlichen Faktoren ab. Es lohnt sich immer, Bescheinigungen zur Unbedenklichkeit und Zustimmung einzuholen und erst dann mit dem Bau zu starten.
Die Grundlage für einen genehmigungspflichtigen Bau basiert auf dem Bauantrag, der vor Beginn der Errichtung beim zuständigen Bauamt eingereicht wird. Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn die notwendigen Dokumente vorhanden sind und das Bauvorhaben absichern. Dazu gehören der einwandfreie Grundriss und die Kostenkalkulation des Terrassendaches. Eine Materialbeschreibung und die Darlegung des Bauvorhabens in lückenloser Auflistung werden ebenfalls gefordert. Die Statik und der Brandschutz müssen den Verordnungen entsprechen und als sicher bescheinigt werden. Wer sich für Bausätze bei Terrassenüberdachungen entscheidet, hat einen wichtigen Teil seiner Unterlagen bereits zur Hand. Denn der Bausatz kommt inklusive statischer Angaben und der Materialbeschreibung. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann die Zustimmung der angrenzenden Nachbarn in schriftlicher Form beilegen und mit den restlichen Dokumenten beim Bauamt einreichen. Der Lage- und Bebauungsplan dürfen ebenfalls nicht fehlen und müssen deutlich erkennen lassen, dass der Bau im geplanten Bereich nicht auf rechtliche Widerstände stößt. Auch wenn es sich um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt, sollte man sich mit dem Bauamt in Verbindung setzen und bescheinigen lassen, dass für die Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt nötig ist. Anderenfalls könnte auch einige Jahre nach der Errichtung ein Problem entstehen, dass sich durch die Einholung aller nachbarschaftlichen und behördlichen Zustimmungen einfach vermeiden lässt.