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Baugenehmigung in Schleswig-Holstein
Die Maße sind klar, seitdem der Gesetzgeber ab 01. Januar 2019 eine konkrete Richtlinie für das Flächenmaß und die Bautiefe festgelegt hat. Doch es gibt eine ganze Bandbreite weiterer Dinge, die man bei der Errichtung einer Terrassenüberdachung beachten und in die Planung einbeziehen sollte. Ein Projekt im verfahrensfreien Bauen heißt nicht, dass es generell keine Vorschriften und Regeln für die Überdachung der Terrasse gibt. So merkt der Gesetzgeber bei Schleswig-Holsteins Terrassendächern an, dass die Überdachung ohne Genehmigung nur für ebenerdige Flächen gilt. Allein dieser Ausdruck kann die Vorsprache beim Bauamt wichtig machen und Fehler in der Erbauung vermeiden lassen. Wichtig ist auch, dass die angrenzenden Nachbarn vor dem Bauvorhaben befragt und um ihre Zustimmung gebeten werden. Wie die Praxis zeigt, kann eine überdachte Terrasse ohne schriftliche Zustimmung der Anrainer selbst viele Jahre nach ihrer Errichtung noch zum Stein des Anstoßes werden. Um für die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Schleswig-Holstein zu erhalten, müssen alle dafür notwendigen Dokumente vorliegen. Das heißt, dass die Größe der Überdachung, die Materialien und der Brandschutz, die Statik und Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bei genehmigungsfreien Terrassendächern besteht diese Verpflichtung zwar nicht, doch lohnt sich auch hier ein Termin beim Bauamt und dem Ergebnis der schriftlichen Bestätigung der Baugenehmigungsfreiheit.
Übersicht der wichtigsten Fragen
Ehe der Bau startet, müssen alle essenziellen Vorbereitungen getroffen und sich baurechtlich abgesichert werden. Folgende Fragen stehen im Raum und bedürfen einer konkreten, eindeutigen und rechtssicheren Antwort.
- Ist die Terrassenüberdachung genehmigungsfrei oder muss eine Baugenehmigung erteilt werden?
- Wie groß sind die Abstände zum Nachbargrundstück und zu öffentlichen Bereichen?
- Sind die Anrainer mit dem Bau einverstanden oder gibt es Einwände?
- Wird auf einer ausgewiesenen Baufläche oder auf Gartenland gebaut?
- Entspricht die Überdachung den statischen und baulichen Vorschriften?
- Bleibt die freie Sicht der Nachbarn erhalten oder stellt die Überdachung Einschränkungen dar?
- Ist die Terrasse ebenerdig oder gibt es alternative Auslegungsmöglichkeiten?
Diese Unterlagen werden den Bau in Schleswig-Holstein benötigt?
Um eine Terrassenüberdachung mit Baugenehmigung in Schleswig-Holstein zu errichten, benötigen Bauherren eine ganze Reihe an Unterlagen. Beim Bauamt eingereicht werden müssen der Grundriss in professioneller Erstellung, das heißt maßstabsgetreu von einem Entwurfsverfasser, sowie die Beschreibung des Bauvorhabens. Eine Kostenkalkulation, Informationen zur Statik und zum Brandschutz sowie der Lageplan des Grundstücks werden ebenfalls benötigt. Am Anfang steht der Bauantrag, der vollständig ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen bestückt bei der Behörde (ihrer Gemeinde/Stadt) eingereicht werden muss. Es erweist sich bei genehmigungspflichtigen Überdachungen von Terrassen als Vorteil, wenn dem Bauantrag die Zustimmungen der Anrainer beigelegt werden. Wenn außerhalb der im Grundbuch bezeichneten Baufläche gebaut wird, ist eine gesonderte Beantragung zur Erweiterung des Baugrundstücks nötig. Dies kann im Einzelfall erfragt und genehmigt werden, sofern sich die Überdachung der Fläche nicht in einem schützenswerten Bereich befindet. Auch in denkmalgeschützten Straßenzügen oder bei Denkmalimmobilien können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Grundsätzlich wird die Genehmigung nur erteilt, wenn alle Dokumente vollständig und in plausibler Darstellung eingereicht werden. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, sollte die Beantragung lange vor dem geplanten Errichtungszeitpunkt erfolgen. Es ist bekannt, dass es vor allem in den warmen Sommermonaten zu langen Wartezeiten kommen kann. Auch unvollständige Bauanträge ziehen eine längere Bearbeitungsphase mit zwischenzeitlichen Nachfragen und Dokumentenanforderungen nach sich.