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Terrassendach Baugenehmigung in NRW – Das muss beachtet werden
Eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen ist notwendig, wenn die Maße die genehmigungsfreie Größe von 30 Quadratmetern und auch die Tiefe von 4,50 m überschreitet. Ob die Genehmigung nötig oder zu vernachlässigen ist, steht letztendlich mit der überdachten Fläche im Zusammenhang und lässt sich somit leicht ausrechnen. Jede Überdachung unter 30 Quadratmetern und nicht tiefer als 4,50 m fällt in den genehmigungsfreien Bereich, während größere Flächen einen Bauantrag und die Zustimmung des Bauamtes erfordern. Neben der Genehmigung von kommunaler und ländlicher Seite fließt auch das private Baurecht ein. Ein Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück ist einzuhalten. Obendrein ist zu gewährleisten, dass die Überdachung die Sicht und die Lichtverhältnisse der Nachbarimmobilie nicht einschränkt und aufgrund ihrer Höhe oder Form zur Verdunkelung der angrenzenden Immobilie führt. Das private Baurecht gilt auch, wenn es sich um eine genehmigungsfreie Überdachung von Terrassen in Nordrhein-Westfalen handelt. Der Bau darf nicht vor Erteilung der Genehmigung erfolgen. Wer früher beginnt, muss mit einem Baustopp oder schlimmstenfalls mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Hier ist Geduld gefragt, denn die Genehmigungserteilung kann aufgrund der hohen Nachfrage einige Wochen dauern.
Checkliste der wichtigen Punkte im Überblick
Ist die Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig, steht die Beschaffung zahlreicher Dokumente auf der Agenda. Auch der richtige Ablauf – Schritt für Schritt und der Reihe nach ist ein essenzieller Punkt auf der Checkliste.
- Zuerst informiert sich der potenzielle Bauherr über die Genehmigungspflicht oder Genehmigungsfreiheit.
- Bei Genehmigungspflicht müssen alle Dokumente zur Überdachung und dem Grundstück eingeholt werden.
- Die Beantragung erfolgt vor dem ersten Bauschritt.
- Die Dokumente müssen vollständig und mit plausiblem Inhalt vorgelegt werden.
- Eine schriftliche Zustimmung der direkten Anrainer ist immer von Vorteil.
- Die statische Prüfung zur Belastungskapazität und Sicherheit muss von fachkundiger Stelle vorgenommen werden.
- Der Bau beginnt erst, wenn die Baugenehmigung schriftlich eingetroffen ist.
Diese Unterlagen werden für den Bau benötigt?
Eine Baubeantragung für Terrassendächer geht mit zahlreichen notwendigen Dokumenten einher. Um eine Bewilligung vom Bauamt zu erhalten, müssen der vollständig ausgefüllte Antrag inklusive der umfassenden Beschreibung des Bauvorhabens eingereicht werden. Hinzu kommen die Aufstellung der zu erwartenden Baukosten und die Grundrisse, die das Projekt verdeutlichen und alle wichtigen Details zur Bemaßung und Statik. Die Bauzeichnung ist in verschiedenen Ansichten und mit Querschnitten vorzulegen. Der Erfassungsbogen zu den statischen Eigenschaften muss vom Architekten angefertigt werden. Ein vom Katasteramt erhältlicher Lageplan (aktuell) gehört ebenfalls in die Unterlagen zur Beantragung der Genehmigung. Bei unvollständigen oder nicht plausiblen Dokumenten dauert die Bearbeitung länger und es kann zur Ablehnung des Bauantrages kommen. Ist die Überdachung aufgrund ihrer Größe genehmigungsfrei, ist eine schriftliche Bestätigung des Bauamtes von Vorteil und schließt nachträgliche Prüfungen und Probleme aus. Daher sollten auch potenzielle Bauherren vorsprechen, die sich für ein Terrassendach unter 30 Quadratmeter entscheiden. Der gleiche Tip gilt für die Zustimmung der direkten Nachbarn, die mit und ohne Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen ratsam ist. Vor dem Kauf der Überdachung empfiehlt sich eine Bauvoranfrage beim Bauamt, die kostenpflichtig aber der Sicherheit über eine spätere Genehmigung durchaus dienlich ist.