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Terrassendach Baugenehmigung in Thüringen – Was muss beachtet werden?
Prinzipiell muss der Thüringer Eigenheimbesitzer erst ab 30m² Grundfläche eine Genehmigung für die Terrassenüberdachung einholen. Durch die genehmigungsfreie Bautiefe von bis zu 4m sind größere Terrassen mit Überdachung unproblematisch möglich. Ob für die eigene Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Thüringen nötig ist, ergibt sich aus dem Grundriss der Terrasse. Wichtig ist, dass selbst marginale Überschreitungen der Größe – auch wenn es sich nur um wenige Zentimeter handelt, die Einholung einer Genehmigung erforderlich machen. Neben der Erlaubnis für den Bau der Terrassenüberdachung ist es sinnvoll, mit den angrenzenden Nachbarn ins Gespräch zu kommen und das Projekt anzukündigen. Die Einhaltung des Mindestabstandes zur Grundstücksgrenze und die Vermeidung einer verbauten Sicht sind Faktoren, auf die bei der Erbauung von Terrassendächern zu achten ist. Handelt es sich um einen genehmigungspflichtigen Bau, muss der Bauantrag vor Baubeginn gestellt und genehmigt werden. Erst wenn die bauamtliche Bescheinigung eintrifft, darf die Terrasse überdacht werden. Wer vor Erhalt der Baugenehmigung startet, schafft kostspielige und vermeidbare Probleme. Denn ein Anruf eines Nachbarn genügt, um den Baustopp zu erzwingen und die Erteilung der Genehmigung zu erschweren. Tipp: Auch bei kleineren Überdachungen sollte sich die schriftliche Bestätigung des Bauamtes eingeholt werden. Eine Genehmigung ist zwar nicht nötig, aber die Zustimmung schafft Rechtssicherheit.
Übersicht für den Terrassendach Bau
- Wie groß ist die Überdachung?
- Bleibt der Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten?
- Sind die Nachbarn mit der Terrassenüberdachung einverstanden (schriftliche Genehmigung einholen)?
- Liegen alle für den Bauantrag notwendigen Dokumente vor (wenn es sich um einen genehmigungspflichtigen Bau handelt)?
- Gibt es eine professionelle Skizze – einen Grundriss der Terrasse und der geplanten Überdachung?
- Ist die Kostenkalkulation erstellt und plausibel?
- Entspricht die Überdachung den brandschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorgaben?
- Wurde die statische Berechnung vom Fachmann erstellt?
- Besteht die Überdachung aus zugelassenen Baustoffen?
- Bei Denkmalschutz und Landschaftsschutzgebieten: Muss eine zusätzliche Genehmigung außerhalb des Bauamts eingeholt werden?
- Gibt es besondere Regelungen innerhalb der Kommune/Gemeinde?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wichtig ist, dass alle geforderten Unterlagen direkt mit dem Bauantrag eingereicht und vollständig abgegeben werden. Unvollständige Dokumente führen zu einer Verzögerung der Bearbeitung und können letztendlich auch gegen eine Zustimmung wirken. Neben dem Bauantrag sind eine Kostenkalkulation für das Bauvorhaben, sowie eine Grundrisszeichnung der Überdachung nötig. Die Materialliste, die statischen Berechnungen und das in der EU gültige Gütesiegel des Herstellers werden ebenfalls gefordert. Wer die bereits schriftlich eingeholte Zustimmung der direkten Nachbarn dem Bauantrag beifügt, begeht keinen Fehler und hat sich auch in dieser Hinsicht vollständig abgesichert. Auch wenn die Beantragung gerade in den Sommermonaten länger dauert, darf der Bau nicht vor Erteilung der Genehmigung starten. Zur Bauskizze und allen die Überdachung betreffenden Dokumente muss der Bauherr eine Baubeschreibung vorlegen. Aus dieser ist plausibel ersichtlich, um was für ein Bauvorhaben es sich handelt und welche Schritte vorgenommen werden. Der Lageplan und gegebenenfalls der Bebauungsplan werden ebenfalls benötigt. Soll eine Überdachung an einem denkmalgeschützten Haus verbaut werden, braucht der Bauherr die Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde Thüringens. Um kein Dokument zu vergessen, lohnt sich ein Blick auf die im Anhang des Bauantrags befindlichen Angaben.