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Terrassendach Baugenehmigung Sachsen – Das muss in Sachsen beachtet werden
Braucht die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung? In Sachsen ist der Erbau einer Terrassenüberdachung mit nicht mehr als 3m Tiefe und einer Grundfläche von bis zu 30m² ohne Genehmigung möglich. Das heißt allerdings nicht, dass sich der Bauherr an keinerlei Vorschriften halten muss. Auch wenn keine explizite Genehmigung erteilt werden muss, sollte man den Weg zum Bauamt gehen und sich bei der Errichtung der Überdachung auf rechtssicheres Terrain begeben. Nicht nur das Bauamt, sondern auch die Landesbauordnung und die Gemeinde haben „ein Wort mitzusprechen“. Liegt der Terrassenanbau beispielsweise außerhalb des Baugrundstückes auf einer Landschaftsfläche, kann trotz genehmigungsfreier Größe ein Verbot erteilt werden. Ebenso wichtig ist es, die Nachbarschaft über den geplanten Überdachungsbau in Kenntnis zu setzen. Die Einhaltung der Abstände zum Nachbargrundstück sind ebenso essenziell wie die Beachtung der Fluchten zu öffentlichen Bereichen wie Gehwegen. Ein persönliches Gespräch mit den direkten Anrainern schließt aus, dass es im Nachgang des Bauvorhabens zu Auseinandersetzungen kommt. Auch wenn keine Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Sachsen nötig ist, sollte man nicht ohne die vorherige Konversation mit den Nachbarn und der Gemeinde starten. Es gibt verschiedene Gründe, die einer Überdachung entgegen stehen und bei Beschwerden einen Rückbau zu lasten des Bauherren erforderlich machen.
Wichtige Punkte zur Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung
- Ist die Terrassenüberdachung nicht größer als 30m² und nicht tiefer als 3m?
- Haben die direkten Anrainer dem Bauvorhaben zugestimmt?
- Nimmt die Überdachung den Nachbarn das Licht oder ist ausreichend Abstand vorhanden?
- Liegt der geplante Bau in einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet beziehungsweise außerhalb des Baulandes?
- Entspricht die Bauart der ortsüblichen Bebauung und reiht sich in das Siedlungsbild ein?
- Hat ein Statiker die Sicherheit bescheinigt, ist der Überdachungsbau stabil?
- Wie verhält es sich mit dem Bebauungsplan und dem Bauordnungsrecht?
- Soll die Überdachung an einer denkmalgeschützten Immobilie angebracht werden?
- Sind Baudenkmäler in der direkten Umgebung vorhanden? Dann sollte auch bei genehmigungsfreien Überdachungen bei der Denkmalbehörde vorgesprochen werden.
Diese Dokumente werden benötigt
Für genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Überdachungen von Terrassen sind bestimmte Dokumente essenziell. An oberer Stelle steht hier der Grundriss, der bei selbst errichteten Dächern erstellt und bei Bausätzen am besten mitgeliefert werden sollte. Wenn es sich um eine Terrassenüberdachung ohne Notwendigkeit einer Genehmigung handelt, muss die Genehmigungsfreiheit anhand der Bauzeichnung einwandfrei nachweisbar und ersichtlich sein. Wird eine Genehmigung nötig, braucht der Bauherr den Grundriss, eine Bestätigung zur Unbedenklichkeit in der Statik und den Lage- sowie Bebauungsplan seines Grundstücks. Auf der Grundrisszeichnung müssen die Abstände zu Nachbargrundstücken im Privatbesitz und kommunalem Besitz ersichtlich und akkurat bemaßt sein. Auch eine Liste der verwendeten Baustoffe und die brandschutzspezifischen Auflagen sind darzustellen. Ratsam ist, sich auch bei nicht genehmigungspflichtigen Terrassendächern an das zuständige sächsische Bauamt zu wenden. Wer genehmigungsfrei baut, sollte sich diese Option schriftlich bestätigen lassen. Sollte es im Nachhinein zu Ärger mit den Nachbarn oder zu einer Beschwerde von Landschafts- und Naturschützern kommen, ist die schriftliche Zustimmung der Behörde ein Faktor der Rechtssicherheit. Der Grundriss des Grundstücks, die Flurkarte und die Dokumente zum Terrassenbau selbst sind vorzulegen. Soll eine Verglasung der Seiten erfolgen, kann auch eine genehmigungsfreie Größe für die Notwendigkeit einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Sachsen Sorge tragen.