Terrassenüberdachung Baugenehmigung Saarland
Wer möchte nicht den Sommer verlängern und witterungsunabhängig das Grundstück und die Terrasse genießen. Viele Saarländer Eigenheimbesitzer entscheiden sich daher für eine überdachte Terrasse. Um behördliche Fauxpas und Ärger mit den direkten Anrainern zu vermeiden, sollten potenzielle Bauherren konkrete Informationen über die Notwendigkeit einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung im Saarland einholen. Die zuständigen Behörden zeigen sich im Vergleich zu anderen Bundesländern großzügig. Die genehmigungsfreie überdachte Fläche darf im Bundesland bis zu 36m² betragen. Dennoch gibt es Grenzen und Auflagen, die trotz Verzicht auf die Genehmigung eingehalten werden müssen. Gespräche mit den Nachbarn, ein Blick auf den Lageplan und die Einholung der Bestätigung über die Baugenehmigungsfreiheit sind vorteilhaft. Die überdachte Terrasse kann als Anbau am Haus oder als Freisitz auf dem Grundstück errichtet werden. Verregnete Grillabende, die jahreszeitliche Begrenzung der Außen Flächennutzung und rutschige Böden auf der Terrasse gehören mit einer Überdachung der Vergangenheit an. Es verwundert daher nicht, dass der Saarländer bauen und seine Immobilie mit einer überdachten Terrasse vergrößern möchte. Wer sich beim zuständigen Bauamt informiert und mit Zustimmung der Nachbarschaft baut, kann sich schon bald auf seiner überdachten Terrasse entspannen.

Terrassenüberdachung als Bausatz kostenlos konfigurieren

PDF-Angebot inkl. 3D-Ansicht und Montagekosten – alles aus einer Hand!

Ein Terrassendach in Saarland bauen – Das sollten Sie beachten

Die Grundfläche genehmigungsfreier Terrassenüberdachungen darf bei Saarländer Eigenheimbesitzern 36m² betragen. Doch die Aufteilung der Fläche ist an Regeln gebunden, die sich hauptsächlich auf die Tiefe beziehen. Denn hier ist für die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung nötig, wenn die Tiefe mehr als 3m beträgt. Das bedeutet, dass Sie zwar in die Breite bauen, sich in der Tiefe aber dennoch einer Einschränkung unterwerfen müssen. Neben den bauamtlichen Vorschriften spielen die Verordnungen bezüglich der Grundstücksbebauung zur Grundstücksgrenze eine nicht außer Acht zu lassende Rolle. Die Einhaltung des Mindestabstands und der freien Sicht des Nachbarn sind essenziell, damit ein Baustopp ausbleibt und kein Rückbau gefordert werden kann. Auch bei genehmigungsfreien Ausführungen empfiehlt es sich daher, die Nachbarn am besten zum Grillen einzuladen und das Projekt mit ihnen zu besprechen. Zusätzlich zur Bescheinigung über die Baugenehmigungsfreiheit erhält der Bauherr Sicherheit und kann sein Vorhaben starten. Ob eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung im Saarland nötig ist oder nicht, lässt sich bereits beim ersten Blick auf den Bauplan und die Grundrisse der Überdachung erkennen. Wer unsicher ist, sollte einen Experten auf die Maße schauen und sich beim zuständigen Bauamt beraten lassen. Wichtig ist auch, dass die Kommune solitäre Auflagen erteilen und beispielsweise bei denkmalgeschützten Straßenzügen und Immobilien Sonderauflagen aufzeigen kann.

Übersicht für den Bau einer Terrassenüberdachung in Saarland

  • Ist die Überdachung genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig?
  • Bei Baugenehmigungspflicht: Sind alle vom Hersteller bereitzustellenden Dokumente vorhanden?
  • Welche Materialien werden für die Erbauung verwendet, entsprechen sie den Vorschriften des Saarlandes?
  • Soll die Terrasse auf einer ausgewiesenen Baufläche oder auf einem als Gartenland definiertem Grundstücksteil gebaut werden?
  • Haben die direkten Nachbarn der Errichtung zugestimmt?
  • Passt die Größe der Überdachung zu den Anforderungen an den Mindestabstand zum Nachbargrundstück?
  • Sind die statischen Anforderungen und Vorgaben erfüllt?
  • Stellt die Überdachung keine Sicht- und Nutzungseinschränkung für Anrainer dar?
  • Bei Genehmigungspflicht: Der Bau darf nicht vor der schriftlichen Zustellung der Bauerlaubnis beginnen.
Diese Unterlagen werden für die Baugenehmigung benötigt

Wenn es um eine Terrassenüberdachung mit Verpflichtung zur Genehmigungserteilung durch das Bauamt geht, müssen alle notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Ein Bauantrag wird erst bearbeitet, wenn die Dokumente zur Überprüfung und Kenntnisnahme vorliegen. Bei unvollständiger Einreichung verzögert sich das Verfahren und die Erteilung einer Erlaubnis lässt auf sich warten. Zu den dringend notwendigen Unterlagen gehören das vollständig ausgefüllte Bauantragsformular und die detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens inklusive einer professionellen Bauzeichnung durch den Entwurfsverfasser. Eine fachkundige statische Berechnung, die Kalkulation der Baukosten und der Lageplan des Grundstückes sind ebenfalls notwendig. Ein Vergleich der vorliegenden Dokumente mit den Anforderungen im Bauantrag lohnt sich und schließt aus, dass nach einigen Wochen Post eintrifft, in der auf die fehlenden Unterlagen verwiesen wird. Beim Kauf von Bausätzen für Terrassenüberdachungen sind bereits einige das Dach betreffenden Dokumente vorhanden, wie beispielsweise die statische Berechnung und eine 3D-Zeichnung. Für diesen Kostenfaktor muss kein externer Fachmann beauftragt werden. Eine genaue Bemaßung der Zeichnung gibt Auskunft darüber, ob eine Genehmigung erteilt oder auf einen klassischen Bauantrag verzichtet werden kann. Achtung: Wenn die Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung im Saarland benötigt, sollte der Bauherr dennoch nicht einfach mit der Errichtung beginnen. Es empfiehlt sich, eine Bestätigung über die Genehmigungsfreiheit beim Bauamt und die schriftliche Zustimmung der Nachbarn vor Baubeginn einzuholen.