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Terrassendach Baugenehmigung in Bremen – Alle wichtigen Punkte
Sie möchten sich für eine große, gemütliche und viel Platz bietende Terrasse mit Überdachung entscheiden. Ab einer Maximalgrundfläche von 30 m2 müssen Sie sich für die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Bremen einholen und den dazu notwendigen Antrag beim Bauamt stellen. Beginnen Sie Ihr Bauvorhaben keinesfalls vor der Ihnen schriftlich zugestellten Genehmigung, da es sonst zum Baustopp oder schlimmstenfalls zum geforderten Rückbau kommen kann. Um die gewünschte Genehmigung zu erhalten, sind einige Dokumente und Angaben zum Bauvorhaben nötig. Baugenehmigungen für am Haus angebaute oder freistehende Terrassen mit Überdachung werden nur erteilt, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen im Brandschutz, in der Statik, im Abstand zum Nachbargrundstück und den zugelassenen Baustoffen einhalten. Die Schneelastgrenze, eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn bei Bebauungen an der Grundstücksgrenze und viele weitere Faktoren fließen in die Genehmigungserteilung ein. Steht Ihre Immobilie unter Denkmalschutz, kann eine zusätzliche Genehmigung durch die Denkmalbehörde nötig werden. Terrassen mit Überdachung zählen zu den festen Bauten und dürfen daher nur dort errichtet werden, wo der Bebauungsplan Ihres Grundstücks eine Bebauung erlaubt. Den Bebauungsplan erhalten Sie bei der Stadtplanung und die Flurkarte bei dem für Sie zuständigen Katasteramt. Auch wenn Sie eine kleine und eigentlich genehmigungsfreie Terrasse errichten, sollten Sie sich vorsichtshalber an Ihr Bauamt wenden und in Erfahrung bringen, ob die weitere Bebauung auf Ihrem Grundstück ohne eine Genehmigung erlaubt ist.
Übersicht für der wichtigen Punkten
- Wird die Terrassenüberdachung innerhalb der bebauungsfähigen Fläche Ihres Grundstückes errichtet?
- Erfordert die Größe der Terrasse eine Genehmigung vom Bauamt?
- Sind alle Vorgaben zur Statik, zum Brandschutz, zu Materialien und den Abständen zur Grundstücksgrenze eingehalten?
- Bei freistehenden Terrassen: Hier gilt die Gesetzgebung für den Carportbau
- Sie brauchen eine Bauzeichnung inklusive Bemaßung und statischer Angaben
- Bei Grenzbebauung: Zustimmung der Nachbarn schriftlich einholen
- Erst Genehmigung beantragen und dann bauen – sonst droht der Baustopp oder ein Rückbau
- Bei denkmalgeschützten Immobilien: Zusätzlich beim Denkmalamt vorsprechen und den Terrassenbau ankündigen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine Baugenehmigung benötigen Sie neben dem beim Bauamt erhältlichen Antragsformular einige weitere Dokumente. Die umfassende und mit Maßen versehene Bauzeichnung inklusive der Baubeschreibung sind essenziell. Weiter verlangt das Bauamt eine Aufstellung der Kosten, sowie eine vom Statiker angefertigte Berechnung der Baustatik. Dem Antrag angehängt werden muss der Lageplan des Baugrundstücks, welcher vom Vermessungsamt in aktueller Ausführung erstellt werden muss. Bei genehmigungsfreien Bauvorhaben entfällt die Vorlage der Dokumente. Dennoch sollten Sie alle Angaben zur Baustatik, zum Brandschutz und zu den genutzten Materialien zur Hand haben. Auch eine Bauzeichnung ist wichtig, da sie im Bedarfsfall vorgelegt werden muss. Wenn Sie eine Terrassenüberdachung bauen und nachträglichen Problemen mit der Nachbarschaft vorbeugen möchten, sollten Sie sich grundsätzlich eine schriftliche Zustimmung der direkten Anrainer erteilen lassen. Das gilt auch, wenn es sich um eine genehmigungsfreie Terrasse mit Überdachung handelt. Ist eine Terrassenüberdachung mit Baugenehmigung in Bremen geplant, warten Sie mit dem Baubeginn bis zur schriftlichen Erteilung der Amtszustimmung. Eine mündliche Zusage darüber, dass Sie die Genehmigung erhalten reicht nicht aus. Der Antrag kann nur bei vollständiger Ausfüllung und dem Anhang aller essenziellen Unterlagen bearbeitet werden. Kaufen Sie einen Bausatz für die überdachte Terrasse, sind die Pläne zur Statik und eine Bauzeichnung selbst bereits im Lieferumfang enthalten.