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Das müssen Sie für eine Terrassendach Baugenehmigung in Brandenburg beachten
Alle Terrassen unter 20m² Grundfläche und einem Rauminhalt von 75m³ als Hausanbau mit lichtdurchfluteten Baustoffen sind in Brandenburgs Stadtteilen und Randsiedlungen genehmigungsfrei. Voraussetzung ist, dass Sie sich an die Vorschriften halten und den Abstand zum Nachbargrundstück sowie zu öffentlichen Bereichen, angrenzend an Ihr Grundstück einhalten. Wenn Sie sich für einen Bausatz mit Terrassenüberdachung entscheiden, können Sie sich auf die Einhaltung aller statischen und bauvorschriftsmäßigen Faktoren verlassen. Die Module sind in ihrer Traglast und in ihren Eigenschaften so aufeinander abgestimmt, dass sie die statischen Auflagen von Terrassendächern erfüllen. Auch wenn Sie nicht für jede Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Brandenburg benötigen, sollten Sie zugunsten Ihrer Bau- und Rechtssicherheit beim zuständigen Bauamt vorsprechen. In einigen Regionen kann es aufgrund des Bebauungsplanes zu Einschränkungen kommen, die Ihnen als Bauherr ohne Informationen der zuständigen Behörde unbekannt sind. Um einen nachträglich angeordneten Rückbau oder einen Baustopp auszuschließen, sollten Sie sich auch bei einer genehmigungsfreien Terrassengröße eine schriftliche Bestätigung der Behörde einholen. Ihr Ansprechpartner ist das Brandenburger Bauamt, das Baugenehmigungen vergibt und Ihnen auch im Falle einer genehmigungsfreien Terrasse eine Bestätigung erteilt. Wichtig: Wenn Sie freistehend bauen, gelten andere Regeln als für Terrassen an der Fassade.
Übersicht mit wichtigen Punkten für die Baugenehmigung in Brandenburg
- Sie benötigen die Bauzeichnung inklusive konkreter Bemaßung der Überdachung
- Angaben zum Bauvorhaben – wo wird die Terrasse errichtet – sind essenziell
- Für die Erteilung einer Genehmigung brauchen Sie den Bebauungsplan und den Lageplan Ihres Grundstückes
- Bei am Haus angebauten Terrassen: Die statische Sicherheit der Verbindung muss ersichtlich sein
- Sie sind Eigentümer des Grundstückes auf dem Sie bauen möchten
- Die Terrasse wird nicht in einem Wasser- oder Landschaftsschutzgebiet erbaut
- Die Abstände zum Nachbargrundstück und öffentlichen Flächen werden eingehalten
- Es werden ausschließlich zugelassene und unbedenkliche Materialien verbaut
- Für die Genehmigungsfreiheit / Genehmigungspflicht sind die Innenmaße der Terrasse entscheidend
Welche Unterlagen werden für die Baugenehmigung benötigt?
Die Erteilung einer Baugenehmigung oder die Genehmigungsfreiheit sind beim zuständigen Bauamt einzuholen. Wenn Sie eine Terrassenüberdachung mit Baugenehmigung im Land Brandenburg errichten möchten, müssen der zuständigen Behörde alle für die Terrassenüberdachung betreffenden Angaben vorliegen. Essenziell sind die Statik, die Einhaltung des Brandschutzes und die konkrete Ausführung der verwendeten Baumaterialien. Weiter müssen alle Angaben zur Höhe, zur Tiefe und zur Länge der Wahrheit entsprechen und sowohl für die Innen- wie für die Außenmaße vorhanden sein. Die genehmigungsfreie Terrassenüberdachung setzt voraus, dass das Grundmaß nicht über 20m² liegt und das Raumvolumen bei maximal 75m³ liegt. Die kleinste Überschreitung dieser Angaben lässt die Genehmigungsfreiheit erlöschen und erfordert die schriftliche Erteilung der Errichtungsgenehmigung. Bei freistehenden Terrassen mit Überdachung gelten andere Regeln, so dass die Bewertung ähnlich der Errichtung eines Carports erfolgt. Für überdachte Terrassen als feststehende Anbauten auf Ihrem Grundstück muss es sich um ein Baugrundstück handeln. Bei Teilbaugrundstücken kann die Genehmigung verweigert werden, wenn die Terrasse über den Baubereich hinaus ins angrenzende Flurgrundstück reicht. Die Einreichung aller Dokumente sollte mit einem Mal und ohne fehlende Unterlagen erfolgen.