Ein Terrassendach ist für viele Eigenheimbesitzer eine attraktive Alternative, um die Terrasse wetterfest zu machen und damit bei jeder Witterung für das gemeinsame Familienleben im Freien zu nutzen, selbst wenn es draußen regnen oder sogar schneien sollte. Eine Terrasse mit Überdachung bietet selbst dann den bestmöglichen Schutz und man kann trotzdem die Nähe zur Natur genießen und seine Wohnfläche optimal und ganzjährig nutzen. Allerdings ist natürlich eine Terrassenüberdachung im Sinne des Gesetzes ein Anbau am Haus und unterliegt den strengen Vorschriften des Baurechtes. Das bedeutet in der Praxis, dass jeder Eigenheimbesitzer, der sich mit dem Gedanken trägt, eine Terrassenüberdachung zu errichten, eine Genehmigung benötigt. Bevor es daher mit dem Bau losgehen kann, ist eine genaue Planung und Information beim örtlich zuständigen Bauamt anzuraten. Auch sollte ein versierter Architekt oder eine Fachfirma, die sich mit einem Terrassendach auskennt, beauftragt werden.

Die Bundesländer in der Übersicht:

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Ein Terrassendach ist für viele Eigenheimbesitzer eine attraktive Alternative, um die Terrasse wetterfest zu machen und damit bei jeder Witterung für das gemeinsame Familienleben im Freien zu nutzen, selbst wenn es draußen regnen oder sogar schneien sollte. Eine Terrasse mit Überdachung bietet selbst dann den bestmöglichen Schutz und man kann trotzdem die Nähe zur Natur genießen und seine Wohnfläche optimal und ganzjährig nutzen. Allerdings ist natürlich eine Terrassenüberdachung im Sinne des Gesetzes ein Anbau am Haus und unterliegt den strengen Vorschriften des Baurechtes. Das bedeutet in der Praxis, dass jeder Eigenheimbesitzer, der sich mit dem Gedanken trägt, eine Terrassenüberdachung zu errichten, eine Genehmigung benötigt. Bevor es daher mit dem Bau losgehen kann, ist eine genaue Planung und Information beim örtlich zuständigen Bauamt anzuraten. Auch sollte ein versierter Architekt oder eine Fachfirma, die sich mit einem Terrassendach auskennt, beauftragt werden.

Genaue Planung unverzichtbar

Hinsichtlich der Errichtung einer Terrasse mit Dach sind auf jeden Fall präzise Planungen und Berechnungen nötig, denn zum einen müssen die strengen Vorgaben des Baurechtes, die auch viele und anspruchsvolle Sicherheitsbestimmungen beinhalten, erfüllt werden, und zum anderen soll die Terrassenüberdachung natürlich auch stabil sein und eine lange Nutzungsdauer haben. Dabei muss das Dach jeder widrigen Witterung trotzen und zum Beispiel auch frostsicher und sturmfest sein. Gerade für die wichtigen und komplizierten statischen Fragen und Berechnungen ist natürlich ein kompetenter Architekt oder eine erfahrene Fachfirma gefragt. Grundsätzlich gilt natürlich, dass ohne eine Baugenehmigung nicht mit dem Bau der Überdachung begonnen werden darf.

Rechtliche Regelungen hängen vom Bundesland und sogar Kommune und Gemeinde ab

Der Bauherr muss sich unbedingt vor dem Bau und der Planung einer Terrasse mit Dach nach den gesetzlichen Vorgaben für eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung erkundigen. Baurecht ist in Deutschland nicht nur Bundesrecht, sondern vor allem auch auf Länderebene geregelt. Es kann sogar abweichende Vorschriften in den einzelnen Kommunen und Gemeinden geben. Deshalb muss natürlich vorab bei der zuständigen Baubehörde, die für eine etwaige Terrassenüberdachung Baugenehmigung zuständig wäre, nachgefragt werden, ob überhaupt eine Baugenehmigung benötigt wird. Rein rechtlich handelt es sich bei der Errichtung einer Überdachung um einen Umbau bei einem schon vorhanden Gebäude. Die Rechtslage kann jetzt je nach Bundesland oder Kommune so sein, dass drei verschiedene Möglichkeiten vorliegen können:

    • Im ersten Fall kann ohne Baugenehmigung und ohne Meldung an die Baubehörde errichtet werden
    • Im zweiten Fall muss an die Baubehörde die Meldung über den Bau erfolgen, ohne dass von dieser geprüft oder genehmigt werden muss
    • Im dritten Fall muss eine Meldung mit Antrag auf eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung erfolgen

Auch die Größe der Terrasse mit Dach kann entscheiden

Ob letztlich eine Genehmigung durch die Behörde zu erfolgen hat, hängt nicht nur vom Bundesland und der Kommune ab. Auch innerhalb einer Kommune kann es Ausnahmen für bestimmte Baugebiete geben. Auch ist ein weiterer Faktor, wie groß die Planung ist. Je nach Bundesland kann es erlaubt sein, ohne eine Genehmigung einen Umbau der Terrasse vorzunehmen, wenn zum Beispiel eine Größe von 50 qm nicht überschritten wird (Rheinland Pfalz beispielsweise). Zusätzlich ist dann aber vorgeschrieben, dass der neu geschaffene Raum nicht beheizt werden kann. In anderen Bundesländern kann die genehmigungsfreie Errichtung eines Terrassendaches von der Tiefe des Raumes abhängen. In Bremen ist zum Beispiel ausschließlich ein Terrassendach bis zu einer Tiefe von 3 Metern ohne Genehmigung erlaubt.

Keine Errichtung ohne Genehmigung

Auf keinen Fall sollte auf das Einholen einer Genehmigung verzichtet werden. Wenn eine Planung und der Bau ohne Genehmigung des zuständigen Bauamtes erfolgen, handelt es sich rechtlich um einen sogenannten Schwarzbau. Dann droht dem Bauherrn neben einer Abrißverfügung bzw. der Auflage, den Umbau rückgängig zu machen, eine Geldbusse. Grundsätzlich sollte jeder Bauherr selbstverständlich auch die Belange der Nachbarn achten.