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Terrassendach Baugenehmigung in Niedersachsen – Das muss beachtet werden
Wie bereits angeschnitten, müssen Niedersachsens Eigenheimbesitzer für ihre Terrassenüberdachung mit einer Grundfläche von bis zu 30m² keine Baugenehmigung einholen. Alle das Maß überschreitenden Terrassendächer bleiben allerdings weiter genehmigungspflichtig und bedürfen einer Beantragung beim zuständigen Bauamt. Trotz Genehmigungsfreiheit empfiehlt es sich, die zuständige Baubehörde auch bei kleineren Überdachungen zu kontaktieren und sich eine schriftliche Bestätigung einzuholen. Bezüglich der Form und Höhe, der Statik und der Entfernung zu benachbarten Grundstücken gibt es reichlich Konfliktpotenzial. So kann der Nachbar einen Baustopp beantragen, wenn er sich durch das Terrassendach in seiner Aussicht oder in seiner Privatsphäre gestört fühlt. Um diese Problematik zu umgehen und nicht letztendlich einen Rückbau vornehmen zu müssen, lohnt sich die Anmeldung des Bauvorhabens immer. Die eigenverantwortliche Prüfung, ob für die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Niedersachsen nötig ist, obliegt dem potenziellen Bauherrn. Wer den Weg zum Bauamt geht und sich das freie Bauvorhaben bestätigen lässt, erhält Rechtssicherheit und kann sich vor nachträglichen Problemen schützen. Ebenso sollte ein Gespräch mit den direkten Anrainern erfolgen. Der letzte Weg ist der Gang zur Gemeinde, in der die Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung ersichtlich sind. Wenn nichts gegen den Bau der Überdachung spricht, kann die Terrasse mit einem Dach errichtet werden.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Die Prüfung der Genehmigungspflicht beziehungsweise des genehmigungsfreien Bauvorhabens muss geprüft werden
- Länge mal Breite dürfen bei freien Bauvorhaben zu nicht mehr als 30m² Grundfläche führen
- Die Kommunikation mit den Anrainern schließt nachträgliche Probleme aus
- Eine Vorsprache bei der Gemeinde gibt Sicherheit im Bezug auf den Bebauungs- oder Flächennutzungsplan und die Landesbauordnung
- Die Statik muss den baurechtlichen Vorschriften entsprechen und eine Gefährdung ausschließen
- Wird die Überdachung seitlich verglast, gelten andere Bauvorschriften als bei einem „freistehenden“ Dach
- Die Entsprechung zum Bebauungsplan muss in Erfahrung gebracht werden
- Der Bau beginnt erst nach Erteilung der Genehmigung ODER Bescheinigung über den genehmigungsfreien Bau
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sowohl zur Erteilung der Genehmigung, als auch zur schriftlichen Bestätigung einer nicht genehmigungspflichtigen Terrasse sind bestimmte Dokumente notwendig. Der Bauherr braucht hierzu eine Grundflächenzeichnung, in der die Abstände zum Haus und zu Nachbargrundstücken, zu Zäunen und öffentlichen Bereichen ersichtlich sind. Eine Auflistung der Materialien und eine Bauzeichnung sind in beiden Fällen essenziell. Um eine Gefährdung der eigenen oder nachbarschaftlichen Sicherheit auszuschließen, muss das Bauvorhaben plausibel dargelegt werden. Wenn die Terrasse außerhalb der als Baugrundstück freigegebenen Fläche erfolgen soll, benötigt man den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan des Grundstücks. In diesem Fall ist ein separater Antrag zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans nötig. Um völlige Rechtssicherheit zu erhalten, muss Auskunft über die brandschutzrelevanten Faktoren erteilt und dabei auf die zu verbauenden Materialien eingegangen werden. Die Terrassenüberdachung darf nicht aus grundwassergefährdenden Baustoffen oder statisch bedenklich errichtet werden. Wer sich für einen Bausatz entscheidet, hat im Regelfall alle die Überdachung betreffenden Dokumente vorliegen und kann die Zustimmungen und / oder Genehmigungen bereits vor dem Kauf einholen. Am einfachsten ist es, wenn es sich um eine Terrassenüberdachung – Baugenehmigung in Niedersachsen aufgrund der Grundflächenunterschreitung nicht notwendig – handelt. Hier ist die Einholung der entsprechenden Informationen einfach und mit wenigen Dokumenten rechtssicher möglich.