Kann man einen Balkon auf das Terrassendach bauen?
Die Terrassenüberdachung kann deutlich mehr, als nur ein witterungs- und sonnenschützendes Dach über dem Freisitz zu sein. Mit der richtigen Statik eignet sich das Terrassendach als Balkon und bietet so eine weitere Nutzfläche am Haus. Damit die Überdachung gleichzeitig der Balkonboden sein kann, müssen Bauherren bereits in der Planungsphase einige Details beachten. Ein begehbares Dach muss entsprechend unterstützt werden, da es neben der Belastung der Dacheindeckung zusätzliche Kilogramm aushalten und entsprechend stabil sein muss. Viele Hausbesitzer nutzen diese Variante, um auch die Oberetage mit dem Außenbereich zu verbinden. Dabei besteht die Möglichkeit, die Balkonfläche in der gleichen Größe wie das Terrassendach zu gestalten und so deutlich mehr Raum zu gewinnen. Da es sich bei Balkonanbauten um eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung der Immobilie handelt, sollten Eigentümer vor dem ersten baulichen Handgriff zur zuständigen Behörde gehen und das eine Genehmigung für das Projekt beantragen. Zeigt der Balkon in Richtung des Nachbargrundstücks, ist auch ein Gespräch mit dem direkten Anrainer hilfreich. Wichtig ist, dass weder durch die Terrasse noch durch den Balkonaufbau in die nachbarschaftliche Privatsphäre eingegriffen wird.
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Balkon auf dem Terrassendach bauen – alle wichtigen Infos
Die Pfosten der Terrasse können dabei aus Holz oder aus Stahl bestehen. Bezüglich der Stärke sollten die Dachstützpfosten mindestens 20 x 20 cm bei Stahl, oder 25 x 25 cm bei Holz betragen. Wer sich für eine Terrassenüberdachung mit Balkon im Bausatz entscheidet, kann auf die Beauftragung eines Architekten oder Statikers verzichten. Der Bausatz wurde entsprechend der Anforderungen an die Dachbelastung entwickelt und enthält alle notwendigen Unterlagen, die beim Bauamt für den Genehmigungsantrag nötig sind. Plant man die Überdachung mit Balkonnutzung selbst, muss die statische Berechnung durch einen Spezialisten vorgenommen und zu Papier gebracht werden. Wie groß die Balkongrundfläche ist, hängt von den Maßen des Terrassendachs ab. Auch bei eigentlich genehmigungsfreien Überdachung Maßen sollten Bauherren bedenken, dass es sich beim zusätzlichen Balkonaufbau um eine außergewöhnliche Nutzung und damit um ein genehmigungspflichtiges Projekt handelt. Bei einer Terrassenüberdachung mit Balkon reicht es daher nicht aus, sich innerhalb der genehmigungsfreien Maße einer der Überdachung zu bewegen. Neben dem Bauantrag und der Zustimmung des direkten Nachbarn sollte bedacht werden, dass auch eine bauliche Veränderung im oberen Geschoss erfolgt. Der Umbau eines Fensters in eine Balkontür muss professionell geplant und von einem Baufachmann durchgeführt werden.
Übersicht der wichtigsten Punkte für den Bau eines Balkons auf dem Terrassendach
- Eine Baugenehmigung ist vor dem ersten handwerklichen Schritt zu beantragen
- Für die Terrassenüberdachung mit Begehung ist eine statische Berechnung nötig
- Die direkten Nachbarn dürfen in ihrer Privatsphäre nicht eingeschränkt werden
- Das begehbare Dach muss stabil und der Nutzung entsprechend sein
- Eine leichte Neigung zugunsten des Wasserablaufs muss einkalkuliert werden
- Die Statik der Überdachung muss inklusive des Balkonbodenbelags UND der Zusatzlast durch Begehung geplant werden
- Es kann von Seiten der zuständigen Behörde zur Eingrenzung der Grundfläche kommen
- In schneereichen Regionen kann dem Bauvorhaben widersprochen werden
- Ein Bausatz spart Kosten, da der Grundriss und die statische Berechnung sowie alle Bauteile enthalten sind
- Eine konkrete Planung vom Fachmann ist essenziell
Wird eine Baugenehmigung für den Bau benötigt?
Jede Terrassenüberdachung stellt eine bauliche Veränderung des Gebäudes dar. Bei klassischen Überdachungen ist die Baugenehmigung nur nötig, wenn die Grundmaße in Quadratmetern und in der Tiefe über die genehmigungsfreien Maße hinausgehen. Anders verhält es sich, wenn das Terrassendach einen Balkon tragen und begehbar sein soll. Denn ob die Terrassenüberdachung mit Balkon realisierbar ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Der örtliche Bebauungsplan spielt hierbei eine wichtige Rolle. Hinzu kommt die Nachbarschaft, die durch den Balkonblick nicht in ihrer Privatsphäre eingeschränkt werden darf. Eine Genehmigung Bauvoranfrage ist oft hilfreich und zeigt, ob man mit der Planung starten kann. Das eigentliche Bauvorhaben muss warten, bis die Terrassendach Baugenehmigung erteilt und damit der Startschuss für das Projekt gegeben wurde. In der Antragstellung müssen die Grundfläche, die Höhe der überdachten Terrasse und damit die Höhe des Balkons angegeben werden. Eine fachmännische Bauzeichnung des Grundrisses und der Seitenansicht ist ebenso notwendig, wie die Baubeschreibung, die in diesem Fall neben der Überdachung auch die Balkonnutzung und damit die Begehbarkeit beinhaltet. Wer ohne erteilte Baugenehmigung startet, muss damit rechnen, dass sein Bauvorhaben zur Überdachung, die gleichzeitig ein Balkon ist, gestoppt und schlimmstenfalls sogar untersagt wird.
Fazit – Bauvoranfrage und Genehmigung für begehbare Terrassendächer unerlässlich
Bauherren sollten sich nicht darauf verlassen, dass die eigentlich genehmigungsfreie Überdachung mit Begehung nicht genehmigungspflichtig ist. Eine Bauvoranfrage ist bereits vor der eigentlichen Planung hilfreich, da sie die Unsicherheit nimmt und ausschließt, dass man viel Zeit in die Planung investiert und im Endeffekt vom zuständigen Bauamt eine Ablehnung erhält. Wer die Überdachung mit der Funktion eines Balkons plant, braucht in jedem Fall eine Baugenehmigung. Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Doppelnutzung, die auch bei sonst genehmigungsfreien Terrassenüberdachungen über die klassische Nutzung als Witterungs- und Sonnenschutz hinaus geht. Ein Projekt-Stopp ist sehr kostenintensiv und vermeidbar, in dem man sich bei der zuständigen Baubehörde vor der eigentlichen Planungsphase erkundigt.