Wie tief darf ein Terrassendach sein?

Vor der Errichtung überdachter Terrassen sollte eine konkrete Planung der Fläche inklusive Bautiefe und der Materialien erfolgen. Denn ob die Einholung einer Genehmigung notwendig oder hinfällig ist, hängt von der Gesamtfläche in Quadratmetern und damit auch von der Bautiefe ab. Wissenswert ist, dass nicht nur Anbauten am Gebäude, sondern auch freistehende Terrassen auf dem Grundstück anhand der baurechtlichen und kommunalen Verordnungen der Genehmigungspflicht unterliegen können. In einigen Bundesländern zählt allein die Grundfläche, in anderen Bundesländern gibt es strikte Vorgaben zur Bautiefe. Um nachträgliche Probleme, die mit einem Baustopp und dem Rückbau verbunden sein können zu vermeiden, sollte das zuständige Bauamt in jedem Fall kontaktiert werden. Selbst bei genehmigungsfreien Terrassen ist es sinnvoll, sich die nicht notwendige Genehmigung schriftlich bescheinigen zu lassen. Der zweite Punkt für einen rechtssicheren und niemand störenden Bau einer Terrassenüberdachung beruht auf der Zustimmung der Nachbarn. Diese erfolgt meist problemlos, wenn der Mindestabstand zur nachbarschaftlichen Grundstücksgrenze beim Bauvorhaben eingehalten wird.

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Der räumliche Freibetrag der Terrasse variiert nach Bundesländern

In jedem Bundesland gibt es spezielle Verordnungen zum räumlichen Freibetrag einer Terrassenüberdachung. In den meisten Bundesländern können Bauherren bis zu 30 Quadratmeter Fläche mit Überdachung ohne eine Baugenehmigung errichten. Um baurechtliche Probleme auszuschließen, sollte sich der Blick gezielt auf die Maße der Terrasse und einen Vergleich zu den Vorgaben des Bundeslandes und der Kommune richten. Denn hier zeigen sich Unterschiede, die selbst bei marginaler Überschreitung zum größeren Problem werden können. Die Kenntnis zum örtlichen Bebauungsplan ist ein weiteres Kriterium, über das sich Bauherren vor dem Kauf und der Montage einer Überdachung für Terrassen informieren sollten. In Brandenburg und in Rheinland-Pfalz spielt die Überdachungstiefe eine untergeordnete Rolle, da hier das Volumen über die Notwendigkeit oder den Verzicht einer Genehmigung entscheidet. Thüringer Bauherren haben im Bezug auf die Bautiefe der Überdachung die größte Freiheit, da sie bis zu 4 Meter genehmigungsfrei bauen können. Allerdings: Die Quadratmeter sind auch hier vorgegeben, wodurch die Form der Terrasse zwar variieren, trotzdem die Fläche von 30 Quadratmetern bei genehmigungsfreien Bauwerken nicht überschreiten darf.

Die optimale Tiefe eines Terrassendachs – unter oder über 3 Meter?

Die klassische Terrasse ist 10 Meter breit und 3 Meter tief. Mit diesen Maßen befinden sich Bauherren im genehmigungsfreien Bereich, der in den meisten Bundesländern eine Gesamtfläche von 30 Quadratmetern aufweist. Wer einen größeren Freisitz bauen und die Breite oder die Bautiefe erhöhen möchte, sollte sich vorab mit dem zuständigen Bauamt und dem Flächenbebauungsplan beschäftigen. Fakt ist, dass ein eigentlich genehmigungspflichtiger Bau jederzeit gestoppt werden kann, wenn er ohne Genehmigung begonnen wird. Der Bauantrag ist mit sämtlichen Dokumenten zum Bauvorhaben, mit einer ausführlichen Beschreibung und mit einem Grundriss oder einer maßstabsgetreuen Skizze vollständig bei der Behörde einzureichen. Auch wenn Bauherren in einigen Bundesländern länger auf die Genehmigung warten, ist von einem früheren Start des Bauvorhabens abgeraten. Auf mündliche Zusagen und Informationen, dass die Baugenehmigung erteilt wird, sollten sich zukünftige Terrassenbesitzer nicht verlassen. Wer über den durchschnittlichen Standard hinaus bauen und eine monumentale Fläche im Außenbereich schaffen möchte, sollte sich mit den direkten Anrainern zum Gespräch treffen und sein Bauvorhaben auch von der anderen Seite der Grundstücksgrenze aus visualisieren. Wichtig: Der Mindestabstand zu Nachbargrundstücken und zum öffentlichen Raum ist bei der Bodenfläche und bei einer überstehenden Terrassenüberdachung einzuhalten.

Achtung: Die Tiefe der Terrasse = ein Bestandteil der Flächenplanung

Eine Fläche ergibt sich aus zwei Komponenten, der Länge oder Breite und der Tiefe des Terrassendachs. Wird zusätzlich ein Volumen vorgegeben, muss die Berechnung neben den Flächenmaßen auch die Kubikmeter beinhalten. Durch die in den meisten Bundesländern vorhandene strikte Vorgabe zur Bautiefe von Terrassenüberdachungen im genehmigungsfreien Bereich gibt es wenig Spielraum, wenn auf den Bauantrag und die längere Wartezeit der Genehmigung verzichtet werden soll. Eine frühzeitige Planung mehrere Monate vor dem anvisierten Baubeginn ist ratsam, wenn das Projekt aufgrund der größeren Maße ohne eine Genehmigung nicht realisiert werden darf. Bei der Angabe der Bautiefe ist zu beachten, dass für das Bauamt nicht nur die Grundfläche, sondern die meist überragende Fläche der Überdachung zählt. Ist die Bodenfläche 30 Quadratmeter, kommt es bei einer überhängenden Überdachung automatisch zu einer Flächenüberschreitung und damit zur Genehmigungspflicht für die Terrassenüberdachung. Hier lohnt es, die Tiefe der Terrasse zu reduzieren und den Überstand der Überdachung – natürlich nur bis zur angegebenen Höchstlänge im jeweiligen Bundesland – zu erhöhen.

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