Terrassendach Steuern Informationen

Steuern bei einer Terrassenüberdachung – alles was Sie wissen müssen

Ein Terrassendach kann die Steuern reduzieren, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Bauherren sollten bereits bei der Planung Informationen einholen, ob und in welchem Umfang Steuern im Rahmen der Installation gespart werden können. Dies ist unter anderem möglich, wenn das Haus einer privaten Nutzung unterliegt und ein Handwerker mit der Installation beauftragt wird. Die Handwerkerrechnung kann beim Finanzamt eingereicht werden. So lässt sich Einkommensteuer sparen. Somit können Hausbesitzer beim Bau von einem Terrassendach Steuern absetzen, wenn diese einen Handwerker mit der Installation beauftragen.

Welche Steuern muss ein Bauherr für ein Terrassendach zahlen?

Die steuerliche Belastung für die Installation eines Terrassendachs unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von anderen Investitionen, die ein Bauherr in seinem Haus oder in seinem Garten tätigt. Beim Kauf von Bauteilen für das Terrassendach ist die Mehrwertsteuer zu entrichten. Gleiches gilt, wenn Handwerkdienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Wenn es sich nicht um einen Kleinunternehmer handelt, der von der Umsatzsteuer befreit ist, muss auf den Rechnungsbetrag die Mehrwertsteuer gezahlt werden.

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Diese Steuerzahlungen können für das Terrassendach anfallen:

  • Erhöhte Grundsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Einkommenssteuer

Angaben über eine erhöhte Grundsteuer können nicht allgemeingültig getroffen werden. Die Steuer wird von den Städten und Gemeinden festgelegt und kann sich von Region zu Region stark unterscheiden. In Bezug auf die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer gelten bundesweit identische Festlegungen.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer fällt an, wenn der Eigentümer mit dem Betrieb der Solaranlage einen Gewinn erzielt. Dies ist der Fall, wenn Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird und eine Vergütung erfolgt. Die Höhe der Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent. Hauseigentümer müssen diese Steuer jedoch nicht zahlen, wenn sie als Kleinunternehmer gelten. Dies dürfte bei den meisten der Fall sein, denn ab dem zweiten Jahr darf der Gewinn 22.000 EUR nicht überschreiten. Wenn keine größere Solaranlage vorhanden ist, lassen sich derartige Gewinne in der Regel nicht erzielen.

Einkommenssteuer

Bei einer rein privaten Nutzung der Solaranlage auf dem Terrassendach fällt keine Einkommensteuer an. Anders verhält es sich bei einer gewerblichen Nutzung. Diese kann das Finanzamt unterstellen, wenn die Mengen an Energie, die in das öffentliche Netz eingespeist werden, eine gewisse Grenze überschreiten. Der erzielte Gewinn zählt in diesem Fall als Einkommen. Folglich fällt eine Einkommenssteuer an. Diese orientiert sich an dem Gesamteinkommen des steuerpflichtigen Hauseigentümers. Der Steuersatz liegt bei geringen Einkommen bei 12 Prozent und steigt progressiv auf bis zu 42 Prozent bei hohen Einkommen an.

Steuerliche Behandlung von Solar-Terrassendächern

Steuerliche Fragen sind auch dann zu klären, wenn ein Solar Terrassendach in Planung ist. In diesem Fall kann es sein, dass Bauherren nach der Fertigstellung des Dachs besteuert werden. Grundsätzlich ist ein Solarterrassen, das an einem privaten Haus installiert wird, nicht für die gewerbliche Nutzung vorgesehen. Produziert das Dach aber mehr Energie als für den Haushalt benötigt wird und erfolgt eine Einspeisung in das öffentliche Netz, könnte von den Behörden eine gewerbliche Nutzung unterstellt werden. Dies gilt primär dann, wenn die Einspeisung vergütet wird. Somit ist es wichtig, sich vor der Installation von einem Terrassendach mit den Steuern zu beschäftigen und gegebenenfalls einen Experten zu befragen. Dies gilt sowohl für die Steuerzahlungen, die gefordert werden können, als auch für die Beträge, die als Erstattung zu erwarten sind.

Die Steuerlast für ein Solardach detailliert beschrieben

Etwas komplizierter verhält sich die steuerliche Behandlung von Solar-Terrassendächern. Zunächst handelt es sich um eine Investition, die der Umwelt und dem Geldbeutel zugutekommt. Eine Terrasse, die an ein Einfamilienhaus grenzt, hat häufig eine recht große Fläche. Ebenso groß wie die Fläche der Terrasse sollte das Terrassendach konzipiert werden. Im Idealfall schützt es die gesamte Terrasse vor Regen oder Schnee. Somit ergibt sich eine Fläche von 20 Quadratmetern oder mehr, die für die Überdachung ermöglicht wird. Wenn es möglich ist, werden Terrassendächer nach Süden ausgerichtet, um einen idealen Sonnenlauf zu ermöglichen. Somit eignen sich die Terrassenüberdachung für die Ausstattung mit Sonnenkollektoren hervorragend. Durch die Produktion von eigenem Strom kann sich eine interessante Ersparnis ergeben. Es ist aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass für ein Solar-Terrassendach Steuern bezahlt werden müssen.

Terrassendach – Steuern auf einen Blick

Die steuerliche Behandlung einer Terrassenüberdachung zu einer Steuerzahlung oder einer Steuererstattung führen. Es ist möglich, dass durch den Bau eines Terrassendachs Steuern anfallen. Indes lassen sich für das Terrassendach auch Steuern absetzen.

Steuererstattung:

  • Handwerkerrechnung als Werbungskosten absetzen
  • Bei gewerblicher Nutzung Umsatzsteuer mit anderen Kosten verrechnen

Steuererstattung für Solar Terrassenüberdachungen:

  • Umsatzsteuer
  • Höhere Grundsteuer
  • Einkommenssteuer

Bei Unsicherheiten in Bezug auf die Terrassendach Steuern kann ein Steuerberater helfen. Mitunter kennen sich auch Baufirmen oder versierte Handwerker mit den Steuerzahlungen aus und können entsprechenden Rat geben.

Welche Steuern beim Bau von Terrassenüberdachungen abgesetzt werden können

Ob ein Hauseigentümer die Terrassendach Steuern absetzen kann und welche Steuern dafür infrage kommen, ist von individuellen Faktoren abhängig. Zunächst ist es wichtig zu wissen, ob das Terrassendach ausschließlich privat genutzt wird. Ist dies der Fall, kann der Hauseigentümer die Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen. Bei einer gewerblichen Nutzung ist dies nicht möglich. Handelt es sich um eine Investition, kann die Umsatzsteuer geltend gemacht werden. Die Rechnung für den Handwerker gehört bei einer gewerblichen Nutzung zu den Terrassendach Steuern, die sich nicht absetzen lassen.

Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen (nur bei privater Nutzung)

Private Hauseigentümer haben seit einigen Jahren das Recht, Rechnungen, die an einen Handwerker gezahlt werden, steuerlich geltend zu machen. Bei der Steuererklärung zählen diese Rechnungen zu den Werbungskosten. Es ist wichtig, die Handwerkerrechnung aufzuheben, um beim Finanzamt den entsprechenden Nachweis zu erbringen. Die Rechnung ist in vollem Umfang absetzbar. Das steuerlich zu berücksichtigende Gesamteinkommen des Hauseigentümers mindert sich um den Betrag der Handwerkerrechnung.

Umsatzsteuer geltend machen (nur bei gewerblicher Nutzung)

Terrassendach Steuern können bei gewerblicher Nutzung in Form der Umsatzsteuer geltend gemacht werden. Bauherren treffen mit der Errichtung der Terrassenüberdachung eine Investition. Diese können sie steuerlich geltend machen, indem sie die Umsatzsteuer mit der Steuer aus den Gewinnen verrechnen, die sie mit ihrem Unternehmen erzielt haben.

Gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Bestimmungen?

Mit Ausnahme der Grundsteuer, die in den Städten und Gemeinden unterschiedlich behandelt wird, gibt es für die Zahlung oder Erstattung von Terrassendach Steuern in den einzelnen Bundesländern keine unterschiedlichen Bestimmungen. Somit können Bauherren unabhängig von ihrem Wohnort die Terrassendach Steuern wie beschrieben absetzen.

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