Wie bekommt man nachträglich eine Baugenehmigung für ein Terrassendach?

Ist die Terrasse mit einem Dach oder gar Seitenwänden versehen, ist der Aufenthalt dort noch einmal so schön. Geschützt vor Wind, Regen und brennender Sonnenhitze lassen sich laue Sommerabende bis in die tiefe Nacht hinein genießen. Falls die Terrassenüberdachung ohne entsprechende Genehmigung errichtet wurde, erklären wir hier, ob und wie man eine nachträgliche Terrassendach Baugenehmigung bekommen kann.

Auf das Baurecht kommt es an

Grundsätzlich kommt es bei jedem Bauvorhaben auf das bundesweite Bauplanungsrecht, das länderspezifische Bauordnungsrecht und die Nachbarrechte des privaten Baurechts an. Das örtliche Bauamt prüft, ob ein errichtetes Bauwerk gegen eines der darin aufgeführten Gesetze verstößt, falls nicht, wird die entsprechende Genehmigung erteilt. Ob das Bauamt eine Terrassenüberdachung überhaupt genehmigen muss, hängt zum einen von deren Abmessungen und zum anderen vom Bundesland ab. Da eine feste Überdachung als Umbau- oder Ausbaumaßnahme gilt, ist in vielen Fällen eine entsprechende Genehmigung erforderlich. Ob konkret die Überdachung der Terrasse vorab genehmigt werden muss, hängt von den Bauvorschriften des Bundeslandes und den Festsetzungen eines eventuell vorhandenen örtlichen Bebauungsplanes ab. Die Mitarbeiter des Bauamtes erteilen hierzu gerne Auskunft.

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Terrassendach ohne Genehmigung

Da selbst für sogenannte genehmigungsfreie Bauten die Bauordnung und die entsprechenden Vorschriften der Gemeinde gelten, sollte zuvor das Bauamt befragt werden. Die Mitarbeiter kennen sich mit den örtlichen Bestimmungen der Gestaltungssatzung ebenso aus, wie mit dem geltenden Bebauungsplan, dem Brandschutz, Denkmalrecht und den Schneelastgrenzen. Ebenso muss der geforderte Mindestabstand zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werden, soll nicht der mürrische Nachbar Erfolg beim Klagen haben. Wird die Terrassenüberdachung ohne Genehmigung gebaut, kann es heikel werden, besonders dann, wenn die Nachbarn nicht mit dem Bauwerk einverstanden sind. Erfährt das Bauamt vom ungenehmigten Bauwerk auf der Terrasse, kann es durchaus teuer werden. So kann das Bauamt als öffentliche Behörde dem Bauherrn beziehungsweise Grundstückseigentümer ein Bußgeld auferlegen. Dieses kann durchaus vierstellig ausfallen und sich empfindlich auf den Etat auswirken. Zwar wird in vielen Fällen die Genehmigung nachträglich erteilt, falls nicht, muss das Bauwerk rückgebaut, also abgerissen werden. Das Bußgeld fällt in diesem Fall ebenfalls an.

Tipp: Ein Sonnensegel braucht keine Genehmigung

Sonnensegel: Markisen oder eine ähnlich leichte Überdachungen sind ohne Genehmigung möglich. Diese schützen ebenfalls vor Wind und Wetter, wenn auch nicht so gut wie eine feste Konstruktion.

Nicht immer ist eine Genehmigung erforderlich

Damit die Überdachung der Terrasse kein illegales Bauwerk wird, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten diese zu legitimieren. Welche davon jeweils möglich ist, hängt vom jeweiligen Bundesland und der Ortschaft mit den jeweils dort geltenden Bestimmungen ab.

Ohne Meldung beim Bauamt: Muss das Bauwerk nicht beim Bauamt gemeldet werden, ist das für den Bauherrn die einfachste Variante. Er lässt sie vom Handwerker errichten oder baut sie selbst, fertig. Allerdings ist es hilfreich, wenn vorher beim Bauamt nachgefragt wird, ob eine Meldung notwendig ist oder nicht. Andernfalls könnte es teuer werden, besonders wenn der Nachbar beim Bauamt nachfragt.

Bauanzeige: Mit einer Bauanzeige wird dem örtlichen Bauamt der Bau der Überdachung angezeigt.

Baugenehmigung: Sollte diese nach dem geltenden Baurecht erforderlich sein, ist es selbstverständlich sinnvoller, sie vor der geplanten Maßnahme einzuholen. Falls diese noch nicht erteilt wurde und der Bau begonnen wird, kann es im Fall einer Anzeige zu einer Bußgeldzahlung kommen oder es wird – wenn gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen wurde – ein Abriss gefordert.

Das kann ohne Genehmigung passieren

Immer noch werden hierzulande eine Reihe von kleineren Bauvorhaben ohne Genehmigung errichtet. Das ist allerdings nicht empfehlenswert: Nicht nur, weil missgünstige Nachbarn eine Anzeige erstatten können, sondern auch, weil Bauämter durchaus auf Luftaufnahmen überprüfen können, wenn Bauwerke auf einem Grundstück illegal errichtet wurden. Wird ein solch illegal errichtetes Bauwerk entdeckt oder angezeigt, kann die Behörde ein Bußgeld auferlegen. Sind beispielsweise die Statik nicht ausreichend oder wird der Abstand zu den Grundstücksgrenzen nur ungenügend eingehalten, kann das Bauamt auch einen Rückbau oder Abriss der Terrasse anordnen. Wurde die Terrassenüberdachung ohne vorherige Genehmigung errichtet, lässt sich auch eine nachträgliche Baugenehmigung einholen. Trotzdem kann es bei diesem Vorgehen zu einem Bußgeldbescheid kommen, der eine Zahlung von Strafe vorsieht. Falls die bereits im Bau befindliche oder errichtete Terrassenüberdachung gegen weitere Rechtsvorschriften verstößt, kann das Bauamt trotzdem den Rückbau fordern.

Fazit: Auf die im jeweiligen Ort geltenden Regeln achten

Da jedes Bundesland für die Überdachung von Terrassen eigene Regelungen hat, sollte vor dem eigentlichen Baubeginn der Rat des örtlichen Bauamtes eingeholt werden. Oft reicht ein kurzes Telefonat hierfür aus.

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