Was kostet ein Bauantrag für die Terrassenüberdachung?

Bauherren die sich für eine genehmigungspflichtige Überdachung von Terrassen und Freisitzen entscheiden, sollten die anfallenden Gebühren in ihre Planung einkalkulieren. Im Grundsätzlichen liegt der Kostenfaktor für das Genehmigungsverfahren je nach Bundesland und Kommune zwischen 60 und 120 Euro. Das erscheint auf den ersten Blick nicht viel, setzt aber die vollständige Einreichung aller notwendigen Dokumente inklusive einer statischen Beurteilung eines Architekten voraus. Bei Terrassenüberdachungen im Bausatz sind die essentiellen Unterlagen für die Einreichung des Bauantrages bereits im Lieferumfang enthalten, so dass der Bauherr keine Zusatzgebühren für die statische Berechnung oder die Erstellung einer Bauzeichnung zahlen muss. Doch auch beim Antragsverfahren selbst lohnt sich die vorherige Einholung einer Information, da die Kosten für die Terrassenüberdachung von Bundesland zu Bundesland variieren und bei zusätzlichen Verwaltungsakten enorm in die Höhe steigen können. Klassische Fixkosten mit bundesländerübergreifender Gültigkeit sind weder von Seiten der Bauämter noch in Bezug auf die Nebenkosten für Bauanträge vorhanden. Nur die direkte Nachfrage bei der zuständigen Behörde und ein Blick in die vorhandenen Dokumente gibt Bauherren Sicherheit.

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Die Terrasse überdachen: Folgende Faktoren beeinflussen die Antragsgebühren

Fakt ist: Wer sich an die Höchstmaße einer genehmigungsfreien Überdachung für die Terrasse hält, spart sich Bauantragsgebühren. Das Baurecht ist ein komplexes Thema mit vielen Fallstricken, die gerade von Laien oftmals unterschätzt werden. Auch der Kostenfaktor ist ein heikler Punkt, über den sich potenzielle Bauherren am besten vor dem Kauf der Materialien und der eigentlichen Planung ihrer überdachten Terrasse in Kenntnis setzen sollten. Besonders teuer kann die Terrassenüberdachung werden, wenn die Genehmigung eine ganze Bandbreite unterschiedlicher Verwaltungsakte hervorruft. Das ist der Fall, wenn es sich bei der Immobilie um ein Denkmalobjekt handelt, oder, wenn ein Straßenzug denkmalgeschützt ist und die Terrassen an der Frontseite errichtet werden sollen. Auch eine mit dem Nachbarn abgesprochene Überschreitung des Mindestabstandes zur Grundstücksgrenze kann die Kosten des Bauantrags in die Höhe treiben. Eine mündliche Zusage hat keinen Bestand, wodurch aus dem Gespräch mit dem Anrainer beim Bauamt ein Verwaltungsakt wird. In einigen Siedlungsgebieten mit geringer Grundstücksgröße kann selbst eine ursprünglich genehmigungsfreie Überdachung zum Verwaltungsakt werden. Die Erteilung der Genehmigung hängt zu großen Teilen von der Richtigkeit des Bauantrages ab. Aus diesem Grund sollten Laien professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, auch wenn sich daraus zusätzliche Kosten für die Beantragung ergeben.

Kosten für den Bauantrag beim Terrassendach vermeiden?

Prinzipiell können Bauherren gebührenfrei überdachen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die im Bundesland gültige Größe der Überdachung nicht überschritten wird. In den meisten Bundesländern ist die Errichtung bis zu einer Überdachungsfläche von 30m² genehmigungsfrei, so dass man in diesem Fall keinen Bauantrag stellen und dementsprechend keine Zusatzgebühren entrichten muss. Der genehmigungsfreie Überdachungsbau ist eine gute Alternative, wenn das Geld in die Materialien und nicht in einen Verwaltungsakt investiert werden soll. Allerdings sind die Möglichkeiten in puncto Größe begrenzt und es gilt genau abzuwägen, ob diese Variante den eigenen Anspruch erfüllt oder nur aus Kostengründen in Erwägung gezogen wird. Wer sich vor der eigentlichen Baubeantragung bei seiner Behörde informiert, behält den Kostenfaktor im Blick und kann im Regelfall Überraschungen ausschließen. Denn bereits im ersten Gespräch mit der Baubehörde wird deutlich, ob die Terrassenüberdachung einen größeren Verwaltungsakt nach sich zieht oder problemlos genehmigt wird. Achtung: Bei denkmalgeschützten Gebäuden und Straßenzügen fällt auch bei eigentlich genehmigungsfreier Überdachungsgröße ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt an.

Nebenkosten zum Bauantrag beachten

Die Gebühren für den Bauantrag für ein Terrassendach beziehen sich primär auf die Kosten, die der Bauherr beim Bauamt in seiner Kommune entrichtet. Nicht im Gebührenbescheid des Bauamtes enthalten sind Nebenkosten, die durch die Einholung verschiedener, für die Genehmigung notwendiger Dokumente entstehen. Die Beauftragung eines Architekten, die Bauzeichnung und die Einholung der Liegenschaftskarte sowie des Bebauungsplans fallen zu Lasten des Bauherren. Spezielle Verwaltungsakte, beispielsweise die gesonderte Beantragung der überdachten Terrasse beim Denkmalamt erhöhen die Kosten zusätzlich. Diese können allerdings auch dann anfallen, wenn die Überdachung eigentlich genehmigungsfrei und somit bauantragskostenfrei ist. Die Lage des Grundstücks ist ein entscheidender Faktor in der Berechnung der Nebenkosten. Denn in einigen Regionen und Wohngebieten kann grundsätzlich eine Genehmigung nötig sein, auch wenn die Terrassendachgröße in den genehmigungsfreien Bereich fällt. Eine diesbezügliche Erkundigung spart Ärger und sorgt dafür, dass ein nachträglicher Rückbau der Terrassenüberdachung ausbleibt. Auch wenn die Bauantragsnebenkosten für die Terrasse hoch sind: Ein angeordneter Rückbau ist immer teurer.

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